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Direktvergabe an die RVM wird gerichtlich geprüft!

Freitag, den 19. November 2010 um 18:50 Uhr

Die Direktvergabe von Buslinien durch die Münsterlandkreise an die Regionalverkehr Münsterland GmbH ist von der Vergabekammer
in Münster nach der Beschwerde eines privaten Busunternehmers für unwirksam erklärt worden. Das bedeutet, dass  -  nach der
2009 verabschiedeten EU-Verordnung 1370 -  notwendige Vergaben von Linien vorerst nur über eine Notbeauftragung an die RVM
getätigt werden dürfen. Eine endgültige Klärung durch das OLG Düsseldorf wird frühestens im Frühjahr 2011 erwartet und hat
bundesweite Bedeutung. Nähere Informationen zum Stand der Dinge wird es nach der Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe
ÖPNV in der kommenden Woche geben.

http://www.westfaelische-nachrichten.de/home/homepage_thema_2/1449113_Gericht_kassiert_RVM_Vertrag.html

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