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Jens Steiner

Jens Steiner

Dein Plakat für ein GRÜNES NRW!

Freitag, den 23. März 2012 um 18:37 Uhr

Es steht viel auf dem Spiel: Wird Nordrhein-Westfalen ein verstaubter und rückschrittiger Dinosaurier oder kann NRW den Weg zu einem lebendigen Zukunftsland weitergehen? Am 13. Mai braucht es starke Grüne, damit die ökologische Erneuerung weiter vorangetrieben wird. Und Du kannst dabei helfen!       Dann kauf Dir jetzt dein eigenes Plakat und unterstütze so die GRÜNEN im Wahlkampf!

Es ist Deine Gelegenheit, dem Straßeneinheitsgrau plakativ grüne Ideen entgegenzusetzen. Spende ein Plakat und bring Farbe in den Wahlkampf! Mit ein paar Mausklicks bist Du schon dabei. Das Beste: Du kannst selbst auswählen, wo es hängen soll. Ob direkt vor deinem Küchenfenster oder direkt vor der Haustür des FDP-Direktkandidaten: Du bestimmst den Ort. Für Plakate, die in Flächenkreisen aufgestellt werden, sind Buchungen bis zum 15.4. möglich. Für Plakate in kreisfreien Städten kannst Du bis maximal 23.4. buchen. Auch Grüne Kreis- und Ortsverbände können über das Tool eigene Großflächen buchen.

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Landesregierung will Kommunen weiter stärken

Freitag, den 20. Januar 2012 um 15:01 Uhr

"Die rot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen werden Wort halten: Die noch ausstehenden Entscheidungen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation im Rahmen der Beratungen zur ‚Fortentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements‘ und zur ‚Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen‘ werden nun zügig im Sinne unserer Kommunen beraten und bis spätestens März 2012 vom Landtag verabschiedet werden." Dies erklärten heute die kommunalpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Michael Hübner und Mehrdad Mostofizadeh.

"Die Kommunen brauchen im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen weitere Planungssicherheit für die Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten. Nach dem ‚Stärkungspakt Stadtfinanzen‘ machen wir damit erneut deutlich, dass das Land die Kommunen dabei unterstützt, aus der Vergeblichkeitsfalle heraus zukommen und nachhaltig ihre Haushalte zu konsolidieren", betonten die beiden Kommunalexperten abschließend.

26 Jahre sind mehr als genug - Raus aus der Urananreicherung in Gronau

Dienstag, den 28. Juni 2011 um 10:58 Uhr

Die Grünen NRW rufen auf zur Teilnahme am Protest gegen die Uranreicherung in Gronau beim 300. Stadtspaziergang am 3. Juli. 1985 begann die Urananreicherungsanlage Gronau mit der Produktion, vor 25 Jahren wurde sie dann offiziell eingeweiht - nur wenige Tage nach der Tschernobyl-Katastrophe.

Nicht zuletzt durch Tschernobyl und Fukushima wissen wir: Atomkraft ist nicht beherrschbar. Wir GRÜNEN kämpfen seit 30 Jahren für den Atomausstieg. Zu einem endgültigen Ausstieg gehört für uns auch die Beendigung der Urananreicherung in Gronau, die im Atomgesetz verbindlich verankert werden muss. Wir begrüßen, dass sich der Bundesrat auf Initiative der Landesregierung NRW der Forderung nach einem Aus für Gronau mehrheitlich angeschlossen hat. Wir werden weiter dafür kämpfen, auch wenn sich Kanzlerin Merkel jetzt verweigert. Der Bundesparteitag der Grünen hat sich am 25. Juni der Forderung der Grünen in NRW für eine schnellstmögliche Stilllegung in seinem Beschluss angeschlossen. Auf Landesebene wollen wir die Möglichkeiten durch die Atomaufsicht nutzen und die Genehmigung für die Anlage überprüfen.

Gemeinsam mit den Anti-Atom-Initiativen werden wir auch weiter auf der Straße demonstrieren. Denn unser Ziel ist das Gleiche: Wir wollen raus aus der Produktion in Gronau! Treffpunkt für den 300. Gronau-Spaziergang am 3. Juli ist direkt an der Urananreicherungsanlage in Gronau (Röntgenstraße 4).

Biogasanlagen - Nachhaltig, dezentral und bäuerlich!

Montag, den 06. Juni 2011 um 18:19 Uhr

Beschluss der Ordentlichen Landesdelegiertenkonferenz in Emsdetten am 28./29. Mai 2011
AntragstellerIn: OV Südlohn u. a.

Die Delegierten fordern die Landtagsfraktion NRW von Bündnis90/Die Grünen auf, die Voraussetzungen für Biogasanlagen dahingehend zu beeinflussen, dass diese nicht zum Nachteil der Umwelt und der bäuerlichen Landwirtschaft gehen.

Industrielle Biogasgroßanlagen können diesen Zielen entgegenstehen. Zusätzlich führen überdimensionierte Anlagen in der Nähe von Wohnbebauungen zu unnötigen Konflikten. Solche Anlagen, die derzeit auch in NRW geplant werden, sind deshalb nach Möglichkeit zu verhindern.

Die LDK unterstützt deshalb die Forderung, im Rahmen der EEG-Novelle kleinere, bäuerliche Biogasanlagen gegenüber großen, agroindustriellen Anlagen besser zu stellen und die Förderung der Biogaserzeugung von der Einhaltung klarer Nachhaltigkeitsregeln abhängig zu machen.

Auch vor dem Hintergrund einer Ökologisierung der Biogaserzeugung begrüßt die LDK ausdrücklich den Vorschlag des NRW-Landwirtschaftsministers, die europäischen Fördergelder zukünftig davon abhängig zu machen, dass keine Monokulturen mehr angebaut und ökologische Vorrangflächen bereitgestellt werden.

Darüber hinaus sind die gesetzlichen Regelungen im Baurecht (privilegierte Bauvorhaben) so zu überarbeiten, dass Aspekte wie die Flächenkonkurrenz und das landschaftliche Erscheinungsbild zukünftig berücksichtigt werden. Dabei gilt es zu klären, inwieweit es sich um Bundes- oder Landesregelungen handelt.

Begründung:

Vor dem Hintergrund des Klimawandels, der deutlich zurückgehenden Rohstoffvorräte (Peak-Oil) und nicht zuletzt der atomaren Katstrophe von Fukushima ist klar, dass das fossile Energiezeitalter zu Ende geht. Die Zukunft gehört den Erneuerbaren!

Auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen und klimaverträglichen Energieversorgung kann Biogas ein wichtiger Faktor sein. Biogas ist eine hervorragende Möglichkeit, nachwachsende Rohstoffe aus der Landwirtschaft sowie Abfälle und Reststoffe aus der Lebensmittelproduktion energetisch zu nutzen. Insbesondere die Speicherfähigkeit von Energie aus Biogasanlagen machen diese zu einem interessanten Baustein im Rahmen eines Energiekonzeptes, das langfristig auf 100 Prozent Erneuerbare Energien setzt. Neben der umweltfreundlichen Energieproduktion können Biogasanlagen auch einen wichtigen Beitrag leisten, landwirtschaftliche Einkommen zu stabilisieren und Wertschöpfung in den Ländlichen Räumen zu ermöglichen.

Diesen positiven Aspekten der Biogasproduktion stehen allerdings auch problematische Entwicklungen gegenüber. In den letzten Jahren wurden Biogasanlagen gerade in denjenigen Regionen von Nordrhein-Westfalen errichtet, in denen bereits eine sehr intensive Landwirtschaft betrieben wird. Diese Regionen kennzeichnen sehr hohe Viehbestände, ein daraus resultierender, hoher Gülleanfall und eine dementsprechende Belastung von Wasser und Böden mit Nitraten. Gleichzeitig beherrscht dort seit Jahren der Mais den Ackerbau mit äußerst negativen Folgen für Umwelt und Biodiversität. Diese Regionen sind es auch, die derzeit nochmals massiv vom Ausbau der agroindustriellen Tiermast bei Schweinen und Geflügel betroffen sind. Entsprechend sind dort die Auswirkungen hinsichtlich der Staubemissionen, die Belastungen der Gewässer sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsbild schon jetzt sehr groß. Darüber hinaus kennzeichnen extrem hohe Pachtpreise diese agrarischen Intensivregionen, weshalb die dort eigentlich dringend notwendige Ökologisierung der Landwirtschaft nicht stattfindet.

Vor diesem Hintergrund bedeuten weitere Biogasanlagen eine Verschärfung der Probleme. Die unter den aktuellen Bedingungen des EEG relative ökonomische Vorzüglichkeit von Mais fördert zusätzlich den Anbau dieser ohnehin schon dominanten Kultur und führt zu einem deutlichen Konflikt mit dem Naturschutz und insbesondere dem Schutz der Biodiversität. Gleichzeitig gefährdet diese Entwicklung auch den Ausbau des Tourismus und der Naherholung, die für die Ländlichen Räume ein nicht zu unterschätzendes wirtschaftliches Standbein darstellen.

Ausschließlich am Gewinn orientierte Planungen für Biogasgroßanlagen überfordern den Ländlichen Raum, in den solche agroindustriellen Anlagen nicht hineinpassen und für die es seitens der Bevölkerung genauso wie für die agroindustriellen Großmastanlagen keine Akzeptanz gibt.

Eine weitere Intensivierung der Landwirtschaft gefährdet die ökologische und die gesellschaftliche Balance in den landwirtschaftlichen Intensivregionen, wobei diese agrarwirtschaftlichen Fehlentwicklungen mehr und mehr auch auf andere Landesteile übergreifen.

Es gilt deshalb, den ursprünglichen Charakter der landwirtschaftlichen Biogasanlagen zukünftig wieder zu stärken. Biogasanlagen müssen Teil einer nachhaltigen, dezentralen und vor Ort akzeptierten Energiegewinnung sein. Daher ist die angemessene Förderung kleinerer, bäuerlicher Anlagen ebenso wichtig, wie entsprechende baurechtliche Steuerungsmöglichkeiten für den Neubau von Biogasanlagen sowie grundsätzlich neue agrarpolitische Rahmenbedingungen seitens der Europäischen Gemeinschaft.

Entweder ahnungslos oder böswillig!

Dienstag, den 15. März 2011 um 08:22 Uhr

Zur jüngsten Verlautbarung der CDU-Landtagsabgeordneten Christina Schulze-Föcking nehmen die beiden Landtagsabgeordneten Frank Sundermann (SPD) und Norwich Rüße (Grüne) Stellung:

Der Vorwurf, der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Johannes Remmel wolle jedem Bauern 10 Prozent ihrer Flächen wegnehmen, entbehrt jeglicher Grundlage. Einmal mehr zeigt sich, dass die Steinfurter Abgeordnete anscheinend wenig von seriöser Arbeit, aber viel von Populismus und Stimmungsmache hält. Anstatt sich erst einmal ausreichend zu informieren, werden von ihr einmal mehr Behauptungen aufgestellt, die einer Überprüfung nicht im Ansatz standhalten.

Der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister hat überhaupt nicht die Möglichkeit, der Landwirtschaft Flächen zu entziehen. Diese grundsätzlich falsche Aussage Schulze-Föckings bezieht sich vermutlich auf die Diskussion, wie die europäische Agrarpolitik nach Ablauf der jetzigen Förderperiode ausgerichtet werden soll. Angesichts der aktuellen Entwicklung halten wir es für richtig, dass die rot-grüne Landesregierung hier Änderungen durchsetzen will. Dabei geht es aber nicht darum, dass Bauern Flächen verlieren sollen, wie fälschlicherweise behauptet wurde. Vielmehr soll einer bäuerlichen, nachhaltigen Landwirtschaft ausdrücklich der Rücken gestärkt werden. Dazu sollen die EU-Agrargelder langfristig gesichert werden, im Gegenzug sollen die Bauern wieder vielfältiger wirtschaften und einen Teil ihrer Flächen möglichst naturnah bewirtschaften. Damit kann die Landwirtschaft dann ihrer Funktion als Lebensraum für viele Tiere und Organsimen gerecht werden, gleichzeitig kann die Politik die weiteren Agrargelder mit diesen Leistungen der Landwirtschaft auch nachhaltig begründen.

„In Gesprächen mit Imkern, Naturschützern, Verbrauchern und Bauern erfahren wir immer wieder, dass eine einseitige, agrarindustrielle Landwirtschaft von allen Seiten abgelehnt wird. Die ökologischen Schäden, die Schäden für das Landschaftsbild und die Folgen für unsere kleineren und mittleren münsterländischen Familienbetriebe sind für die rot-grüne Koalition Antrieb genug, uns gemeinsam mit Johannes Remmel für eine nachhaltige EU-Agrarpolitik einzusetzen“, so Frank Sundermann.

Außerdem werde es nach diesem Konzept den Bauern freigestellt, ob sie ihre Betriebe künftig entsprechend dieser gesellschaftlichen Forderungen hin zu mehr Vielfalt und Ökologie ausrichten. „Wenn Frau Schulze-Föcking gegen den allgemeinen gesellschaftlichen Wunsch den Weg der Agroindustrialisierung weiter beschreiten möchte, dann mag das aus ihrer Sicht als Verbandlobbyistin richtig und konsequent sein. Wir sind allerdings der Meinung, dass dieser Weg eine Sackgasse ist und fordern daher, die EU-Agrargelder auf die bäuerliche Landwirtschaft zu konzentrieren“ so Norwich Rüße abschließend.

Die Äußerungen von Frau Schulze-Föcking finden sich hier.

FAQs zur Entscheidung des Verfassungsgerichtes vom 18. Januar 2011

Sonntag, den 23. Januar 2011 um 12:52 Uhr

Welchen Charakter hat die Entscheidung?

Das Verfassungsgericht hat noch kein Urteil darüber gefällt, ob der Nachtragshaushalt 2010 verfassungsgemäß war oder nicht. Das Gericht hat (lediglich) eine einstweilige Anordnung erteilt, den endgültigen rechnerischen Abschluss des Haushaltsjahres noch einige Wochen zu verschieben und bis dahin „keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 aufzunehmen“. Damit wird jedoch ausdrücklich keine Entscheidung in der Hauptsache vorweg genommen – diese wird für Ende März 2011 erwartet.

Hat das Verfassungsgericht CDU und FDP Recht gegeben?

Nein (bzw. nur zu einem kleinen Teil). CDU und FDP hatten beantragt, den Vollzug des Nachtrags-Haushaltes 2010 auszusetzen und die bereits ergriffenen Maßnahmen rückgängig zu machen. Genau das hat das Verfassungsgericht ausdrücklich nicht getan! Das Gericht bezeichnet seine Anordnung (s.o.) selbst als „weit weniger reichend“ (als den Antrag von CDU und FDP) (S. 13 oben). Ansonsten heißt es im Beschluss ausdrücklich: „Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt“ (s. 3 unten).

Welche Forderungen von CDU und FDP hat das Gericht abgelehnt?

Das Gericht hat ausdrücklich die Forderungen abgelehnt, die beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen (mehr Geld für die Kommunen, mehr Geld für Kitas, Einstellung zusätzlicher LehrerInnen, …) zurückzunehmen bzw. nicht durchzuführen (soweit sie noch nicht vollzogen wurden). Auch der Forderung von CDU und FDP die Bildung von Rücklagen für die WestLB-Risiken u.ä. rückgängig zu machen, folgt das Gericht ausdrücklich nicht.

Ist der Vollzug des Nachtrags-Haushalts 2010 mit dieser Entscheidung gestoppt?

Nein, der Vollzug des Haushalt 2010 ist wie geplant möglich.

Ist die Regierung handlungsunfähig? Gibt es eine Regierungskrise?

Nein, das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass „die Handlungsfähigkeit der Regierung …. gesichert“ ist (S. 16 des Beschlusses).

Was bedeutet die Entscheidung für den Haushalt 2011?

Die Entscheidung macht keine Vorgaben für die Aufstellung des Haushaltes 2011. Auch die aktuelle Arbeit der Landesregierung, die – wie immer, wenn noch kein neuer Haushalt vorliegt - bis zum Beschluss des Haushaltes 2011 im Sinne der sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“ auf der Grundlage der Fortschreibung des Haushaltes 2010 basiert, ist durch die Entscheidung nicht eingeschränkt.

Können die im Nachtragshaushalt 2010 beschlossenen zusätzlichen 300 Mio. € für die Kommunen ausgezahlt werden?

Ja. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 wird wie beschlossen umgesetzt.

Können die zusätzlichen 150 Mio. €  für den U3 Ausbau fließen?

Ja.

War der von CDU und FDP beschlossene Haushalt 2010 ausgeglichen?

Nein. Auch CDU und FDP hatten mit ihrem Haushalt bereits eine Neuverschuldung von 6,6 Mrd. € beschlossen. Damit lag auch beim schwarz-gelben Haushalt die Neuverschuldung deutlich über den Investitionen von 3,7 Mrd. Auch der schwarz-gelbe Haushalt war nur unter der Annahme verfassungsgemäß, dass eine „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ vorlag. CDU und FDP hatten diese Neuverschuldung jedoch um etwa 2 Mrd. € zu niedrig angesetzt, indem sie einige bekannte Risiken bewusst nicht mit eingerechnet und den Kommunen Mittel vorenthalten hatten, die ihnen rechtmäßig zugestanden hätten. Der Grund für dieses Vorgehen war insbesondere, dass CDU und FDP nicht mit einer Rekordverschuldung in den Landtagswahlkampf gehen wollten.

Was hat rot-grün mit dem Nachtragshaushalt geändert?

SPD und GRÜNE haben mit dem Nachtragshaushalt 2010 diese zusätzlichen Risiken im Haushalt transparent gemacht. Dadurch wurde die Neuverschuldung um 1,8 Mrd. € auf etwa 8,4 Mrd. € erhöht. Es wurden jedoch keine neuen Schulden gemacht, um rot-grüne Projekte umzusetzen. Auch die zusätzlichen Mittel für Kommunen und Kitas hätte bereits die alte Landesregierung aufgrund von Gerichtsentscheidungen einstellen müssen. Der Nachtragshaushalt 2010 war (einschließlich der Rekordverschuldung von 8,4 Mrd. €) deshalb eine notwendige Korrektur der schwarz-gelben Verschleierungs-Politik.

Breitband für alle

Sonntag, den 23. Januar 2011 um 12:49 Uhr
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat beschlossen, die Grundlagen für ein Recht auf einen Breitbandanschluss für jeden Haushalt - ähnlich dem bestehen Universaldienst für Telefonanschlüsse oder für die Postzulieferung - zu prüfen. Tabea Rößner, die Sprecherin für
Medienpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen erklärt dazu: "Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass knapp vier Millionen Haushalte in Deutschland noch immer keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Das ist für die gesamte Gesellschaft von Nachteil: Ganze Regionen werden so abgehängt und sind so für Bürgerinnen und Bürger sowie als Wirtschaftsstandort unattraktiv. Der Breitbandzugang von mindestens zwei Megabit pro Sekunde zum Internet ist heute eine Frage der Daseinsvorsorge. Deswegen haben wir eine Konzeption für den schnellen Ausbau eines flächendeckenden Breitbandnetzes erarbeitet. Teil dessen ist ein Internet-Universaldienst. Denn gesellschaftliche Teilhabe ist jetzt und in Zukunft ohne Mindeststandards für schnellen Netzzugang kaum denkbar. Wir werden eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, um die juristischen und finanziellen Grundlagen für einen Universaldienst zu prüfen."

Landeszuschüsse für den U3-Ausbau

Sonntag, den 23. Januar 2011 um 12:46 Uhr
Die einstweilige Anordnung des Landesverfassungsgerichts, den endgültigen rechnerischen Abschluss des Haushaltsjahres noch einige Wochen zu verschieben und bis dahin „keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 aufzunehmen“, hat gerade auch in der Medienberichterstattung für große Verwirrung gesorgt, insbesondere auch bezüglich des weiteren Fortgangs des U3-Ausbaus. Daher in Kürze die folgenden Informationen:
  1. Die 150 Millionen für Härtefälle wurden am 23.12.2010 verausgabt, die kommunalen Jugendämter haben an diesem Tag ihre Bescheide erhalten. Davon wird auch nichts zurückgefordert.
  2. In diesem Jahr stehen frische Bundesmittel zur Verfügung. Aus diesen Mitteln werden ab diesem Monat Anträge ganz normal weiter bewilligt. Da es sich um etwa 100 Millionen Euro handelt wird es in der ersten Jahreshälfte keine Mittelknappheit geben.
  3. Der Nachtragshaushalt sieht eine Rückstellung von 370 Millionen Euro vor, aus der evtl. Kosten des Landes aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zum U3-Ausbau getragen werden sollten. Zwar stehen diese Mittel zumindest bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichts im März/April kreditfinanziert nicht zur Verfügung. Dies beeinträchtigt aber keineswegs den Fluss der Investitionskostenzuschüsse wie unter 1. und 2. beschrieben. Außerdem wäre es schwer nachvollziehbar, wenn das Landesverfassungsgericht dauerhaft Mittel sperrt, die zur Umsetzung eines Urteils des Landesverfassungsgerichts vorgesehen sind.
  4. Es ist absehbar, dass weit mehr Investitionskostenzuschüsse für den U3-Ausbau gebraucht werden als 2007 („Krippengipfel“) gedacht. Dessen sind wir uns hier voll bewusst. Deswegen müssen und werden die notwendigen Fördermittel auch in künftigen Haushalten eingestellt werden. Keinesfalls darf mehr eine Situation eintreten wie im Sommer 2010, als schwarz-gelb aufgrund mangelnder Vorsorge im Haushalt einen Förderstopp erlassen musste.

15 Jahre Grüne Ahaus

Donnerstag, den 28. Januar 2010 um 14:33 Uhr
15 Jahre Grüne Ahaus

Zahlreiche Gäste aus Politik und Verbänden sowie konnten die Ahauser Grünen bei der Feier zu ihrem 15 jährigem Bestehen begrüßen. Dietmar Eisele, Vorsitzender des Ortsverbandes freute sich, dass 15 Jahre nach der Gründung des Ahauser Ablegers der Grünen Dezember viele Mitglieder und Freunde der Partei den Weg ins Ahauser Ratshotel zur Feier des grünen Geburtstags gefunden hatten. Arndt Klocke, Landesvorsitzender der Grünen, sprach in seiner Festrede von bewegten Jahren für die Grünen in Ahaus. Der in den Jahren stetige Zuwachs an Mitgliedern und Wählerstimmen belege, dass die Partei vor Ort gut aufgestellt sei.

Für den Kreis Borken und die Stadt Ahaus überbrachten die stellvertretende Landrätin Gertrud Welper ebenso wie die stellvertretende Bürgermeisterin Mathilde Fischer Glückwünsche. Nachdem das Trompetenquintett der Musikschule Ahaus für den musikalischen Rahmen der Feier sorgte, machten Nach einem epischen Schlußwort der neue Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Ahauser Stadtrat in seiner Klaus Löhring in seinem Schlusswort deutlich, dass mit den Grünen in Ahaus auch weiterhin zu rechnen sei.

Zwischenfall in Gronau: Atomkraft – Nein Danke!

Donnerstag, den 28. Januar 2010 um 14:03 Uhr

In den Nachrichten läuft es aktuell hoch und runter: In der Urananreicherungsanlage in Gronau im Nordwesten NRWs ist radioaktives Uranhexoflourid ausgetreten. Ein Arbeiter wurde möglicherweise verstrahlt. Der Mann ist ins Krankenhaus gebracht worden und wird dort beobachtet. Die Ursache ist noch unklar, die Atomaufsichtsbehörde ermittelt mittlerweile.

Dieser Zwischenfall beweist wieder einmal, dass Unfälle in Atomanlagen immer möglich sind. Atomkraft ist riskant und ein unberechenbares Risiko – auch in Deutschland. Wir GRÜNEN wollen deshalb raus aus der Atomenergienutzung.

Doch die CDU-FPD-Bundesregierung verhandelt mit den Atomkonzernen über Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke. Je länger die AKWs laufen, desto gefährlicher wird es. Die Anlagen werden unsicherer, je älter sie werden. Das zeigen uns nicht nur  Krümmel (seit Juni 2007 abgeschaltet), Biblis und all die anderen abgeschalteten Atomkraftwerke (Wo ist hier übrigens die viel propagierte Versorungslücke, die uns die Atomlobby weismachen möchte?).

Deshalb muss es beim Atomausstieg bleiben. Und auch die Gronauer Urananreicherungsanlage muss stillgelegt werden: Atomkraft – Nein Danke!

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