Kreishaushalt 2010 – Kreisumlage und Landschaftsumlage
- Hebesatz der Kreisumlage wird auf 32,5 v.H. der für das Haushaltsjahr 2010 geltenden Bemessungsgrundlage festgesetzt.
- Die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden aufgefordert, sich in der Land-schaftsversammlung am 22.04.2010 für einen Hebesatz der Landschaftsumlage einzusetzen, die eine Erhöhung von 0,2% gegenüber dem Hebesatz des Vorjahres nicht übersteigt. Für den Kreishaushalt ggf. zu erwartende Minderaufwendungen werden an die Städte und Gemeinden weitergegeben.
Begründung:
1. Kreisumlage
Landrat und Kämmerer schlagen im Entwurf für den Kreishaushalt 2010 – ohne den Anteil des zu erwartenden steigenden Hebesatzes der Umlage des LWL – eine Erhöhung der Kreisumlage um 0,4 Punkte vor. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Finanzlage in den Städten und Gemeinden des Kreises mehr als angespannt ist, vertritt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Auffassung, dass die Erhöhung der Kreisumlage so niedrig ausfallen muss, wie es irgend möglich ist, um eine weitere finanzielle Belastung unserer Städte und Gemeinden im Westmünsterland zu vermeiden.
Da jedoch auch die mittelfristige Finanzplanung keinen Anlass zur Hoffnung auf eine baldige Entspannung der finanziellen Situation der Kommunen gibt und zeitgleich die neue Bundesregierung Wahlgeschenke auf Kosten der kommunalen Familie verteilt, während ihr Pendant in Düsseldorf Sparen ebenfalls als Sparen an der finanziellen Ausstattung der Kommunen versteht, ist aus Sicht unserer Fraktion eine Umlagenerhöhung nicht zu vermeiden.
Da ausweislich des nach der Haushaltseinbringung vorgelegten vorläufigen Jahresabschlusses 2007 eine größere Ausgleichsrücklage als bislang angenommen vorhanden ist, hat sich der finanzielle Spielraum für den Kreis vergrößert, so dass nunmehr nur eine geringere Belastung der Haushalte der Städte und Gemeinden durch die Kreisumlage notwendig ist.
2. Landschaftsumlage
Der Landschaftsverband Westfalen Lippe hat vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen Kosten bei der Eingliederungshilfe eine schwierige Haushaltslage. Dieses strukturelle Defizit durch einen Rückgriff in die Ausgleichsrücklage vollständig auszugleichen erscheint auch vor dem Hintergrund der in den Folgejahren zu erwartenden Mehrbelastungen und dem dann zu erwartenden sprunghaften Anstieg der Landschaftsumlage nicht sinnvoll. Gleichzeitig ist im Interesse der Mitgliedskommunen des Landschaftsverbandes ein Hebesatz auf dem niedrigst möglichen Niveau erstrebenswert.
Wir sehen daher den tatsächlichen Spielraum des LWL bei einer sehr moderaten Erhöhung des Hebesatzes um 0,2% als realistisch an. Vor allem die Versäumnisse des bisherigen schwarz-roten Bündnisses in der Landschaftsversammlung bereits in den vergangenen Jahren konzertierte Sparanstrengungen zu unternehmen, wird die Kommunen in Westfalen-Lippe daher auch in diesem Jahr belasten. Allerdings erwarten wir von der Landschaftsversammlung, den ‚turn around‘ zu schaffen und einen klaren Kurs der Haushaltskonsolidierung zu beginnen. Dass gerade die CDU, die in den vergangenen Jahren einen stetigen Anstieg der Landschaftsumlage verantwortet hat, nun eine ‚Null-Erhöhung‘ der Landschaftsumlage bei völligem Verkennen der finanziellen Situation des LWL fordert, darf Verwunderung auslösen, da gerade unter ihrer Ägide Sparappelle stets ungehört verhallten.
