Bürgerinformation zu den Aktivitäten von ‚google street view‘ im Westmünsterland
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Zwicker,
für die nächste Sitzung von Kreisausschuss und Kreistag bittet die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen darum, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen.
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Form darüber zu infor-mieren, dass diese gegen die Veröffentlichung von Daten/Aufnahmen von ‚google street view‘ im In-ternet Widerspruch einlegen können, um sich vor ungebetener Ausforschung ihrer Privatsphäre und ggf. Datenmissbrauch der Aufnahmen im Internet zu schützen.
Dieses soll z.B. im Rahmen von kreis-borken.de und in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemein-den des Kreises bei den Bürgerämtern erfolgen. Bei den Bürgerämtern sollen auch entsprechende Wi-derspruchsformulare bereitgestellt werden.
Begründung:
Laut Google werden in Deutschland bereits seit 2008 street view Foto-Aufnahmen gemacht, so dass Fahrzeuge schon in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unterwegs waren. Auch im Westmünster-land wurden entsprechende Aufnahmen bereits gemacht. Die Aufnahmen wurden aber noch nicht ins Internet gestellt.
Grundsätzlich ist es Ziel von Google, Aufnahmen von allen öffentlichen Straßen ins Internet zu stellen. 2010 werden im Wesentlichen nur noch Lücken gefüllt und Fahrten dort wiederholt, wo es technische Probleme mit dem Bildmaterial gab. Die Höhe der Google-Kamera liegt bei ca. 3 m.
Das Vorhaben von ‚google street view’ ist in der Bevölkerung umstritten. Viele begrüßen das Angebot von ‚google street view’ als weiteres, interessantes Informationsangebot und nutzen dieses bereits heute z.B. bei der Auswahl von Hotels bei Ferienreisen. Andere sehen ihre Privatsphäre verletzt und möchten nicht, dass Fotos von ihrem Wohnort frei verfügbar sind, zumal diese leicht mit Adressdaten im Internet verknüpft werden können und die Form der kommerziellen Nutzung der Aufnahmen durch Google bisher nicht im Detail bekannt ist.
Auch die Rechtmäßigkeit der Aufnahmen von ‚google street view’ und ihre Veröffentlichung im Internet ist umstritten. Google street view selbst hat sich in einer Selbstverpflichtungserklärung gegenüber der zuständigen Hamburger Datenschutzbehörde (offizieller Sitz von Google Deutschland) dazu verpflichtet, bei Widersprüchen von Anliegern entsprechende Aufnahmen von Häusern und Grundstücken im Internet unkenntlich zu machen. Ferner werden grundsätzlich alle Fotos von PassantInnen oder Autokennzeichen durch Pixellung unkenntlich gemacht.
Die Möglichkeit, gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen von ‚google street view’ bei Google Wi-derspruch einzulegen, ist bisher wenig bekannt - auch weil die Aufnahmen aus dem Kreis Borken bisher noch nicht im Internet verfügbar sind. Deshalb wird die Verwaltung gebeten, frühzeitig auf diese Mög-lichkeit aufmerksam zu machen, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrung ihrer Privatsphäre zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Steiner
Fraktionsgeschäftsführer
