Grüne: Kreis vernachlässigt zahnärztliche Untersuchungen
Kreis Borken. Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat Landrat Dr. Kai Zwicker aufgefordert einen in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistags gefassten Beschluss zur Durchführung von zahnärztlichen Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen als rechtswidrig zu beanstanden. Der Ausschuss hatte beschlossen, statt in Kindertageseinrichtungen Kinder erst in den Klas-sen 1 – 4 der Grund- und Förderschulen zahnärztlich zu untersuchen. Die Grünen sind der Auffassung, dass der Kreis damit gegen § 10 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) verstößt.
„Neben einer ärztlichen Untersuchung vor Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung, schreibt das Kinderbildungsgesetz eine jährliche ärztliche und zahnärztliche Untersuchung vor“, erläutert Jens Steiner, Fraktionsgeschäftsführer der Grünen den Antrag. Dieser durch den Landtag im Gesetz festgeschriebenen Pflichtaufgabe könne der Kreis nicht „nur dadurch nachkommen, dass das Jugendamt des Kreises auf die Eltern einwirkt, mit ihren Kindern die Vorsorge wahrzunehmen“, wie die Kreisverwaltung vorgeschlagen hatte.
Auch eine von der Kreisverwaltung hinsichtlich der zahnärztlichen Untersuchung angeführte Stellungnahme des Rechtsamtes des Kreises aus dem Jahr 2004, die zusammenfassend feststellen soll, dass die Rechtslage nicht eindeutig sei, überzeugt die Grünen nicht. „Die Kreisverwaltung argumentiert mit einem alten Gesetz, dass der Landtag mit dem KiBiz 2008 komplett neu geregelt hat und das folglich gar nicht mehr in Kraft ist“, sagt Steiner. Der Wille des Landesgesetzgebers, die Durchführung von zahnärztlichen Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen als Pflichtaufgabe für die Jugendämter auszugestalten sei klar festgeschrieben worden. Falls der Landrat der grünen Beschwerde nicht stattgibt, planen die Grünen „den Regierungspräsidenten Dr. Paziorek als Aufsichtsbehörde einzuschalten“.