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Grüne: Absichtserklärung zu Stallbau ist ‚Wolkenkuckucksheim 2.0‘

schweineKreis Borken. Wenig begeistert ist die Grüne Kreistagsfraktion ist von der Idee, dass Kreis, Kommunen, Landwirtschaftskammer und Landwirtschaftlicher Kreisverband eine gemeinsame Absichtserklärung auf den Weg bringen, um sich auf künftige Mindeststandards bei großen Stallbauten im Außenbereich zu verständigen. „Ein hervorragendes Beispiel dafür, dass gut gemeint und gut gelegentlich auseinanderfallen“, sagt Jens Steiner, Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, dazu. Denn, so die Grünen, die Erklärung entfalte keine Bindungswirkung für diejenigen, die tatsächlich bauen wollen und habe daher nur einen „Placeboeffekt“.

Für die stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses des Kreistags, Maja Saatkamp, ist es ein „krasses Missverhältnis“, dass bei der Planung innerörtlicher Wohngebiete Bebauungspläne, Geschosszahlen, Größe der Bebauung, Ausrichtung der Objekte, im Zweifel sogar „die Art der Bepflanzung des Vorgartens“ geregelt werde, aber bei Großmastanlagen im Außenbereich eine „freiwillige Vereinbarung ohne Drittwirkung“ zur Planungsgrundlage gemacht werden solle. „Die Viehdichte im Kreis Borken ist doppelt so hoch wie im NRW-Schnitt, was in Teilen des Kreises bereits zu einer erhöhten Nitratbelastung des Grundwassers durch Gülleausbringung geführt hat“ sagt Saatkamp. Die weitere Entwicklung der Landwirtschaft der Region müsse daher „qualitativ und nicht quantitativ“ erfolgen.

„Wie bereits bei der ebenso wirkungs- und folgelosen ‚Allianz für die Fläche‘ versuchen Landwirtschaftlicher Kreisverband und Verwaltung den Bürgern vorzugaukeln, tatsächlich eine Regelung zu treffen. Diese bleibt jedoch erneut ohne praktische Folgen: ein Wolkenkuckucksheim 2.0“, kritisieren Steiner und Saatkamp. Die Verwaltung und Politik sollten die Sorgen der Bürger, dass immer größere Mastanlagen mit immer höheren Immissionspotentialen entstehen ernstnehmen und tatsächlich die Möglichkeiten ergreifen, die das Baugesetz hergibt, um eine Planung und Steuerung weiterer Großmastanlagen „auf einen vernünftigen Niveau und mit Augenmaß“ zu ermöglichen, statt weiterhin den „Wildwuchs der Anlagen bis an die Grenzen der Wohnbebauung in Kauf zu nehmen.“

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